Elektronische Abrechnung §302 SGB V und vorübergehende Infrastruktur-Abschaltung

17.03.2023

Elektronische Abrechnung §302 SGB V

Bitte beachten Sie!


Die Technische Anlage 1 Version 16 (Stand 06.12.2021) verliert zum 31.03.2023 ihre Gültigkeit!

Elektronische Daten nach § 302 SGB V werden ab dem 01.04.2023 nur noch im Format der Technischen Anlage 1 Version 17 (Stand 10.06.2022) akzeptiert (Ausnahme: Heilmittel)!


Zur Technischen Anlage 1 Version 17


Was bedeutet das für Sie?
Öffnen Sie bitte in der SaniVision den Menüpunkt Optionen > Wertkonstanten > Tab elektr. Abr. (§ 302). Ändern Sie die Wertkonstante Nr. 72 auf die Versionsnummer 17 und speichern Sie die Eingabe.





+++ WICHTIG! +++

Vorübergehende Infrastruktur-Abschaltung


Aufgrund von Arbeiten am Stromnetz werden wir am 24.03.2023 ab 17:00 Uhr unsere gesamte externe Infrastruktur vorübergehend abschalten.

Das bedeutet, externe Dienste wie TradeOnline, ZAST-Meldeportal, SaniWiki und Ticketsystem werden ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Tages nicht zur Verfügung stehen.
Die abendliche Artikelübertragung ist nach derzeitiger Planung nicht davon betroffen.


Zurück