Elektronische Abrechnung §302 SGB V und vorübergehende Infrastruktur-Abschaltung
17.03.2023
Elektronische Abrechnung §302 SGB V
Bitte beachten Sie!
Die Technische Anlage 1 Version 16 (Stand 06.12.2021) verliert zum 31.03.2023 ihre Gültigkeit!
Elektronische Daten nach § 302 SGB V werden ab dem 01.04.2023 nur noch im Format der Technischen Anlage 1 Version 17 (Stand 10.06.2022) akzeptiert (Ausnahme: Heilmittel)!
Bitte beachten Sie!
Die Technische Anlage 1 Version 16 (Stand 06.12.2021) verliert zum 31.03.2023 ihre Gültigkeit!
Elektronische Daten nach § 302 SGB V werden ab dem 01.04.2023 nur noch im Format der Technischen Anlage 1 Version 17 (Stand 10.06.2022) akzeptiert (Ausnahme: Heilmittel)!
Zur Technischen Anlage 1 Version 17 |
Was bedeutet das für Sie? Öffnen Sie bitte in der SaniVision den Menüpunkt Optionen > Wertkonstanten > Tab elektr. Abr. (§ 302). Ändern Sie die Wertkonstante Nr. 72 auf die Versionsnummer 17 und speichern Sie die Eingabe. |
+++ WICHTIG! +++
Vorübergehende Infrastruktur-Abschaltung
Vorübergehende Infrastruktur-Abschaltung
Aufgrund von Arbeiten am Stromnetz werden wir am 24.03.2023 ab 17:00 Uhr unsere gesamte externe Infrastruktur vorübergehend abschalten.
Das bedeutet, externe Dienste wie TradeOnline, ZAST-Meldeportal, SaniWiki und Ticketsystem werden ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Tages nicht zur Verfügung stehen.
Die abendliche Artikelübertragung ist nach derzeitiger Planung nicht davon betroffen.
Das bedeutet, externe Dienste wie TradeOnline, ZAST-Meldeportal, SaniWiki und Ticketsystem werden ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Tages nicht zur Verfügung stehen.
Die abendliche Artikelübertragung ist nach derzeitiger Planung nicht davon betroffen.